BGV 36 Leiterprüfungen

Immer höhere Sicherheitsbestimmungen werden in den Betrieben verlangt. Diese müssen eingehalten und in turnusmäßigen Abständen überprüft werden. Dies gilt auch für Leitern und Gerüste. Sämtliche Leitern, Tritte und Gerüste sollten nach Vorschrift der BGV 36D regelmäßig von einer Sicherheitsfachkraft überprüft werden. Wir als Ihr Lieferant führen gerne diese Leiterprüfung für Sie durch. Sprechen Sie uns an.